Schnarchtherapie

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Lautes Schnarchen ist ein häufiges Problem. Die Geräuschentwicklung bei der Atmung während des Schlafes kann negative Auswirkungen auf die Partnerschaft und das soziale Umfeld haben.

Aus ärztlicher Sicht ist hierbei unbedingt die Unterscheidung zwischen medizinisch unbedenklicher reiner Geräuschentwicklung und einer gefährlichen Behinderung der Atmung durch eine vollständige Verlegung des Atemweges während des Schlafes wichtig. Bei einer Verlegung der oberen Atemwege kann es zu einer Abnahme der Sauerstoffversorgung der Organe mit einem nicht mehr erholsamen Schlafrhythmus kommen. Die Folge sind Tagesmüdigkeit und ein gesteigertes Risiko für Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems.

Die Erstuntersuchung in unserer Praxis zur Unterscheidung zwischen reinem Schnarchen und einer schlafbezogenen Atemstörung ist daher eine Leistung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt ist. Zur Sicherung der Diagnose wird eine ambulante schlafmedizinische Screeninguntersuchung mit einem nach Hause mitgegebenen Gerät durchgeführt. Da unsere Praxis für diese Untersuchung ausschliesslich über eine privatärztliche Abrechnungsmöglichkeit verfügt, überweisen wir unsere Patienten an einen Lungenfacharzt, wodurch Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Sollten Sie eine schlafmedizinische Screeninguntersuchung durch uns wünschen, kann diese alternativ gegen eine nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhobenen Gebühr von 120€ auch in unserer Praxis erfolgen.

Bei Hinweisen auf eine relevante schlafbezogene Atemstörung sollte eine Diagnosesicherung in einem Schlaflabor erfolgen. Bestätigt sich die Diagnose einer schlafbezogenen Atemstörung, muss in enger Abstimmung mit einem Internisten und einem Schlafmediziner behandelt werden. Die Diagnostik und Therapie dieser Erkrankung wird von den Krankenkassen getragen.

Liegt keine relevante schlafbezogene Atemstörung vor, wird die Diagnose „Habituelles Schnarchen bzw. Rhonchopathie“ gestellt. Die im Zusammenhang mit dieser Diagnose erforderlichen weiteren Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert und Ihnen bei den nächsten Terminen im Rahmen einer privatärztlichen Rhonchopathie-Sprechstunde als Eigenleistung nach der GOÄ in Rechnung gestellt. Diese Sprechstunde findet am Mittwoch Nachmittag zwischen 14:00 und 18:00 statt.

Entscheidend für die zielgerichtete Behandlung des Schnarchens ist eine sogenannte Schlafendoskopie. Hierbei wird während eines durch einen Narkosearzt eingeleiteten Schlafes mit einem Endoskop der obere Atemweg untersucht. So können die Bereiche aufgefunden werden, an denen es bei der Atmung zu einer Verengung und Geräuschentwicklung kommt. Die Kosten für diese Untersuchung betragen nach GOÄ 200€.

Im Rahmen der Behandlung ist fast nahezu immer eine Verbesserung der Nasenatmung sinnvoll, die in der Regel mit der Schlafendoskopie kombiniert werden kann. Dies erfolgt bei kleineren Befunden schonend und minimal-invasiv mit dem Laser.

Bei ausgeprägten Verkrümmungen der Nasenscheidewand sollte hingegen eine operative Begradigung der Nasenscheidewand durchgeführt werden. Chronische Entzündungen der Nasennebenhöhlen können ebenfalls zeitgleich operativ behandelt werden. Diese umfangreicheren Eingriffe können als Leistungen über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Die in der Schlafendoskopie erhobenen Befunde im Bereich des Rachens, am Zungengrund oder am Kehlkopf werden mit Ihnen bei den nächsten Terminen besprochen und individuelle Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zwischen einer Operation der Nase und eventuellen Operation des Rachens sollte mindestens 3 Monate abgewartet werden. Bei einigen Patienten sind die Beschwerden nach dem Naseneingriff soweit gebessert, dass keine weitere Behandlung nötig ist.

Sollten weitere Eingriffe notwendig sein, sind die entstehenden Kosten vom Umfang der Operation abhängig. Sie setzen sich aus den Op-Kosten, den Narkose-Kosten und einem kurzstationären Aufenthalt von einem Tag zusammen und liegen zwischen 1000 und 2500€.

Wenn die Befunde der Schlafendoskopie ergeben, dass ein Problem am Zungengrund vorliegt, kann alternativ eine Schnarchschiene (Protrusionsschiene), die den Unterkiefer in einer vorgeschobenen Position hält, beim Zahnarzt angepasst werden. Hierbei liegen die Kosten bei 500.-€ bis 1.500.-€, die Ihnen vom behandelnden Zahnarzt in Rechnung gestellt werden.

Im Bereich Downloads finden Sie zu diesem Thema unseren Schnarchflyer

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